Talweg 15 , 74834 Elztal-Dallau

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Vermittlungsregeln

Bevor Sie sich ein neues Familienmitglied aussuchen, haben wir noch einige wichtige Informationen und Bedingungen bezüglich der Vermittlung unserer Tiere. Lesen Sie die nachfolgenden Angaben in Ruhe durch, um Ihnen und Ihrem neuen Mitbewohner von Anfang an eine glückliche Gemeinschaft zu sichern.

Vermittlung von Hunden

Wir vermitteln unsere Hunde NICHT in

  • Zwingerhaltung
  • Kettenhaltung
  • Scheunenhaltung
  • Garten- bzw. Hofhaltung.

Der Hund sollte mit Familienanschluss im Haus leben und sich im Haus frei bewegen dürfen, außerdem muss der Zugang zu mehreren Räumlichkeiten gewährleistet sein.

Einige Hunde

  • benötigen viel Bewegung, weshalb ein eingezäuntes Grundstück vorhanden sein muss
  • können nur als Zweithund vermittelt werden
  • erfordern bereits vorhandene Hundeerfahrung.

Welche Hunde dies betrifft, werden wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch gerne mitteilen.

Große oder sehr aktive Hunde vermitteln wir nicht in Wohnungen, Häuser oder Mehrparteienhäuser, die nur über viele Treppenstufen zu erreichen sind. Hier gilt als Richtlinie, dass der Hund maximal im 2. Stock untergebracht werden sollte.
Wohnen Sie zur Miete, wird eine schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters benötigt, dass Sie einen Hund halten dürfen.
Ein Hund sollte nur maximal 5-6 Stunden alleine gelassen werden, für den Rest des Tages sollte eine Betreuung des Hundes sichergestellt sein.

Selbstverständlich sollte sein, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden sind!

Vermittlung von Katzen

Wohnungshaltung:

Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen gilt für uns bei Wohnungskatzen:
„Eine Katze ist keine Katze!“
(Es gibt tatsächlich Samtpfoten, die nur die reine Wohnungshaltung kennen und die partout keine anderen Katzen mögen  -aber das sind wirklich nur ganz Vereinzelte…)
Wir vermitteln deshalb bevorzugt unsere Fellnasen zu Zweit oder aber zu einer vorhandenen Katze dazu.

Bei der Vermittlung unserer Katzen in Wohnungshaltung behalten wir uns vor, Vorkontrollen durchzuführen.
Es gibt einige Anforderungen, die wir an die neuen Dosenöffner bzw. deren „Wohnraum“  stellen bzw. im Grunde für selbstverständlich halten:

  • Wohnfläche sollte mind. 80qm sein
  • großer (!) Kratzbaum, Klettermöglichkeiten
  • Spielzeug, Beschäftigungsmöglichkeiten (gerne selbst gebastelt und gebaut …der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt; Anregungen bekommen Sie gerne auch bei uns im Tierheim)
  • mind. zwei Katzentoiletten (Katzen mögen es „sauber“: ist die Toilette bereits benutzt worden, verweigern manche Katzen eine weitere Benutzung)

Übrigens: Katzen lieben Sonne!
Und natürlich wäre es besonders für Nicht-Freigänger toll, wenn sie selbige im umzäunten, ausbruchsicheren Garten oder auf einem katzengerecht-abgesicherten Balkon oder einer entsprechend präparierten Terrasse genießen könnten. (Ist kein Muss, aber vielleicht ja eine kleine „Anregung“…)

Freigänger:

Unsere Freigänger-Katzen vermitteln wir selbstverständlich NICHT in ein neues Zuhause, das an einer viel-befahrenen Strasse liegt. Außerdem muss die Katze im neuen Zuhause „Familienanschluss“ haben, d.h. mit ihrem/ihren Menschen gemeinsam im Wohnbereich leben und nicht etwa im Keller, in der Waschküche oder auch im Stall oder der Scheune „untergebracht“ sein. Um die Einrichtung und das Mobiliar zu schonen empfiehlt sich ein Kratzbaum, in/auf den sich die Katze auch zurückziehen kann, wenn sie ihre Ruhe haben will. Eine Katzenklappe ist kein Muss (aber sicher eine Überlegung wert), eine Katzentoilette hingegen setzen wir voraus, denn manchmal „pressiert“ es auch bei den Samtpfoten allzu sehr und dann ist es für Mensch angenehmer, das Schäufelchen zu benutzen als den Boden zu wischen…
Außerdem sollte Ihr neuer vierbeiniger Mitbewohner zunächst einmal Sie und auch die „eigenen“ vier Wände in aller Ruhe kennenlernen und deshalb einige Wochen ausschließlich (!) im Haus/in der Wohnung bleiben, so dass eine Katzentoilette sowieso unabdingbar ist. Die Dauer der Eingewöhnungszeit kann von Katze zu Katze sehr unterschiedlich sein  -wir geben Ihnen gerne ein paar Tipps mit auf den Weg. Bitte sprechen Sie uns an!

(Übrigens: auch bei der Vermittlung unserer Freigänger-Katzen behalten wir uns vor, im Bedarfsfall eine Vorkontrolle durchzuführen.)

Vermittlung von Nagern

Wir vermitteln unsere Kaninchen und Meerschweinchen NICHT in Käfighaltung, außerdem nur mit oder zu Artgenossen. Bei Vermittlung in ein Freigehege muss der Zugang zu einem isolierten Stall bereitgestellt werden; möglich ist auch die Haltung in einem Zimmergehege. Die Platzanforderung im Gehege sollte pro Kaninchen etwa 3m² betragen; für zwei Meerschweinchen setzen wir mindestens 2m² voraus, für jedes weitere zusätzlich ½ m² (mehr ist natürlich immer besser!).
Mäuse, Ratten und Hamster vermitteln wir nur in artgerechte Haltung mit entsprechender Käfig- bzw. Einrichtungsgröße.
Am besten informieren Sie sich vorab über eine tiergerechte Nagerhaltung, gerne auch direkt bei uns im Tierheim.
Generell darf mit Tieren aus dem Tierschutz, somit auch mit unseren Tieren, nicht gezüchtet
werden. Es ist selbstverständlich, Nachwuchs zu verhindern.
Aus diesem Grund sollten bereits vorhandene männliche Tiere mindestens sechs Wochen vor
Einzug eines Weibchens kastriert sein.

Vermittlung von anderen Tieren

Bezüglich der Vermittlung von anderen Tieren, wie Frettchen oder Vögel, wenden Sie sich bitte direkt an einen unserer Tierheimmitarbeiter.