Wissenswert: Regeln und Voraussetzungen für die Vermittlung

Unsere Regeln und Voraussetzungen für die Vermittlung von Hunden


-  wir vermitteln unsere Hunde nicht in
	  - Zwingerhaltung
   	  - Kettenhaltung
   	  - Scheunenhaltung
	  - in Garten- bzw. Hofhaltung

- Der Hund muss mit Familienanschluss im Haus leben und sich im Haus frei bewegen dürfen. 
  Der Zugang zu mehreren Räumlichkeiten muss gewährleistet sein.
- Bei einigen Hunden muss ein eingezäuntes Grundstück                                                             
  vorhanden sein. Welche Hunde dies betrifft, darüber wird bei einem persönlichen Gespräch im Tierheim gerne Auskunft gegeben.

- große oder sehr aktive Hunde werden nicht in Wohnungen/ Häuser/ Mehrparteienhäuser vermittelt, 
  die nur über viele Treppenstufen zu erreichen sind ( max. 2. Stock).
- ein Hund darf nur max. 5 bis 6 Stunden alleine gelassen werden.
- eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters über die Hundehaltung muss vorliegen.
- einige Hunde können nur als Zweithund vermittelt werden. Welche Hunde dies betrifft, 
  darüber wird bei einem persönlichen Gespräch im Tierheim gerne Auskunft gegeben.
 
- Bitte informieren Sie sich vorab über Rasse und Haltungsbedingungen eines Hundes. 
  Nicht jede Rasse ist für jeden Menschen geeignet und sollte ins jeweilige Leben passen, 
  denn der Hund muss seiner Rasse entsprechend artgerecht ausgelastet werden.
- bei einigen Hunden ist für eine Vermittlung Hundeerfahrung Voraussetzung. 
  Welche Hunde dies betrifft, darüber wird bei einem persönlichen Gespräch im Tierheim gerne Auskunft gegeben.

- Berücksichtigen Sie bitte, das ein Hund Kosten verursacht (Versicherung, Hundesteuer, Futter, Tierarzt,..). 
  Wenn ein Hund krank wird, können schnell Kosten von einigen hundert Euro entstehen. 
  Erlaubt ihr finanzielles Budget die Anschaffung und Unterhalt eines Hundes? 
- sollte der Hund nicht mit in Urlaub fahren dürfen, muss eine geeignete Urlaubsbetreuung vorhanden sein.
- selbstverständlich sollte sein, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden sind.
- Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob ein Familienmitglied an einer Hundehaar-Allergie leidet.

- Generell darf mit Tieren aus dem Tierschutz, somit auch mit unseren Tieren nicht gezüchtet werden. 
  Es muss selbstverständlich sein, Nachwuchs zu verhindern. 
  Unsere Hunde müssen in einem von uns vorgegebenen Zeitraum kastriert werden, 
  die Bescheinigung hierfür ist uns unverzüglich vorzulegen.

- Wir machen Vor-und Nachkontrollen und schauen uns die Unterbringung des Hundes genau an.
- die Vermittlung unserer Hunde  erfolgt nur mit Schutzvertrag und gegen eine   Schutzgebühr.
- die Weitergabe unserer vermittelten Hunde an Dritte ist untersagt.
- ein  respektvoller und verantwortungsbewußter Umgang mit einem Tier sollte selbstverständlich sein.


Unsere Regeln und Voraussetzungen für die Vermittlung von Katzen - Wir vermitteln keine Katzen mit Freigang an vielbefahrenen Straßen. Zum Wohle der Katze sollte dies auch für Sie selbstverständlich sein. - Katzen in Wohnungshaltung werden nur mit oder zu Artgenossen vermittelt. - Bei Vermittlung von Katzen in Wohnungshaltung muss die Wohnung/ das Haus interessant für Katzen (Klettermöglichkeiten, erhöhte Sitzflächen, Spielmöglichkeiten,…) gestaltet sein. Bitte informieren Sie sich vorab über eine tiergerechte Haltung. - ein vorhandener Balkon muss katzengerecht gesichert werden. - eine Urlaubsbetreuung für die Katze muss vorhanden sein ( Nachbarn, Verwandte, Catsittervereine,..) - der Zugang zur Wohnung/ zum Haus muss der Katze jederzeit ermöglicht werden, auch bei Abwesenheit des Besitzers ( z.B. durch eine Katzenklappe). - eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters über die Katzenhaltung muss vorliegen - Berücksichtigen Sie bitte dass eine Katze Kosten verursacht (Futter, Katzenstreu, Tierarzt,…). Erlaubt ihr finanzielles Budget die Anschaffung und Unterhalt einer Katze? - selbstverständlich sollte sein, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung einer Katze einverstanden sind. - Bitte vorab abklären, ob ein Familienmitglied an einer Katzenhaar-Allergie leidet. - Generell darf mit Tieren aus dem Tierschutz, somit auch mit unseren Katzen nicht gezüchtet werden. Es muss selbstverständlich sein, Nachwuchs zu verhindern. Noch nicht kastrierte Jungkatzen müssen bis zu einem von uns vorgegebenem Zeitpunkt kastriert werden, die Kastrationsbescheinigung ist uns darüber unverzüglich vorzulegen. - Wir machen ggf. Vor-, aber mit Sicherheit Nachkontrollen und schauen uns die Unterbringung der Katze genau an. - die Vermittlung unserer Katzen erfolgt nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr. - die Weitergabe unserer vermittelten Katzen an Dritte ist untersagt. - Ein respektvoller und verantwortungsbewußter Umgang mit einem Tier sollte selbstverständlich sein.
Unsere Regeln und Voraussetzungen für die Vermittlung von Hasen, Kaninchen und Meerschweinchen wir vermitteln unsere Tiere nur mit oder zu mindestens einem Artgenossen. nur in ein Freigehege und es muss ein Zugang zu einem isolierten Stall vorhanden sein. - wir vermitteln keine Tiere in Käfighaltung. - Die Platzanforderung im Gehege sollte pro Tier 6m² betragen. - berücksichtigen Sie bitte, dass die Haltung eines Tieres Geld kostet. Schnell kann ein krankes Tier einige Euros an Tierarztkosten, Spezialfutter,… verschlingen. Erlaubt ihr finanzielles Budget die Anschaffung und Unterhalt eines oder mehrerer Tiere? - Informieren Sie sich bitte vor Einzug eines Tieres über eine tiergerechte Unterbringung. - Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob ein Familienmitglied an einer Tierhaar-Allergie leidet. - selbstverständlich sollte sein, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Tieres einverstanden sind. - Generell darf mit Tieren aus dem Tierschutz, somit auch mit unseren Tieren nicht gezüchtet werden. Es muss selbstverständlich sein, Nachwuchs zu verhindern. Bereits vorhandene männliche Tiere müssen mindestens 6 Wochen vor Einzug eines Weibchens kastriert sein. - Wir machen Vor- und Nachkontrollen und schauen uns die Unterbringung der Tiere genau an. - die Vermittlung unserer Tiere erfolgt nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr. - die Weitergabe unserer vermittelten Tiere an Dritte ist untersagt. - ein respektvoller und verantwortungsbewußter Umgang mit einem Tier sollte selbstverständlich sein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind Sie unsicher oder haben Sie noch kein geeignetes Tier bei uns gefunden, bitte sprechen Sie uns an, wir helfen gerne und würden uns freuen wenn ein Tier ein gutes Zuhause bekommen würde! An erster Stelle steht immer das Wohl der Tiere! Jedes einzelne von ihnen in ein gutes, artgerechtes und vor allem dauerhaftes Zuhause zu vermitteln, ist das oberste Ziel, das wir uns Jahr für Jahr auf´s Neue setzen!!